Üblicherweise werden Honorare für Wertgutachten an die Höhe des Wertes der

Immobilie gekoppelt. Die Sätze waren in der Vergangenheit festgeschrieben

in der sogenannten HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und

können seit der Neuauflage dieser Verordnung frei vereinbart werden.

Hier finden Sie (zum download) Informationen zum Honorar für

Wertgutachten und Vermarktungskonzepte (in Tabellenform) sowie Stundensätze

für Stellungnahmen, gesonderte Berechnungen und Schulungen.