Üblicherweise werden Honorare für Wertgutachten an die Höhe des Wertes der
Immobilie gekoppelt. Die Sätze waren in der Vergangenheit festgeschrieben
in der sogenannten HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und
können seit der Neuauflage dieser Verordnung frei vereinbart werden.
Hier finden Sie (zum download) Informationen zum Honorar für
Wertgutachten und Vermarktungskonzepte (in Tabellenform) sowie Stundensätze
für Stellungnahmen, gesonderte Berechnungen und Schulungen.